Ernährungstherapeutische Beratung (§43)

Zentrum für Diabetologie Bergedorf

Nach §43 des SGB haben chronisch erkrankte Menschen das Recht auf zusätzliche Rehabilitationsmaßnahmen. Dazu zählt auch eine ausführliche Ernährungsberatung.

Wenn Sie diese in Anspruch nehmen möchten, stellt Ihr Arzt Ihnen eine Notwendigkeitsbescheinigung für Ihre Krankenkasse aus. Außerdem erhalten Sie einen Kostenvoranschlag von uns. Die Beratungszeit beträgt insgesamt 3 Stunden, die in den meisten Fällen auf fünf Termine aufgeteilt werden. Die genauen Details erfahren Sie von unserem Beratungsteam. Bevor wir gemeinsam starten können, benötigen Sie die Kostenzusage Ihrer Krankenkasse. Dafür reichen Sie die Notwendigkeitsbescheinigung und den Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse ein. Sobald Sie eine Kostenzusage von Ihrer Krankenkasse erhalten haben, können Sie einen Termin vereinbaren und wir können gemeinsam starten. Nach Abschluss der ernährungstherapeutischen Beratung erhalten Sie eine Rechnung von uns, die Sie begleichen. Im Anschluss können Sie die Rechnung zur Erstattung der Kosten bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die meisten Krankenkassen übernehmen 70-90 % der Kosten. Wie hoch Ihr Eigenanteil ausfällt hängt von Ihrer Krankenkasse ab und wird Ihnen in Ihrem Bewilligungsbescheid mitgeteilt. In den meisten Fällen liegt der Eigenanteil bei ca. 30 €.